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Montag, 18. Januar 2021
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Fazit: Wir sitzen alle im gleichen Boot
Liebe Leserinnen und Leser Liebe Kundinnen und Kunden
Was für ein Jahr, oder? Da feierten wir letztes Jahr noch fröhlich Weihnachten mit unseren Liebsten, wünschten uns an Silvester «vor allem Gesundheit» ohne zu... weiterlesen
Seit Boris Johnson Premierminister von Grossbritannien ist, schreiben ihn unsere Medien nieder. «Populistischer Clown» gehörte noch zum Harmlosesten, was man ihm anhängte. Jetzt hat dieser angebliche «Clown» von der Europäischen Union einen... weiterlesen
In Zukunft sollen die Städte effizienter, nachhaltiger, produktiver– oder kurz gesagt – smarter werden. Doch wie geht die Schweiz diese Ziele an? weiterlesen
Neues Jahr, neues Glück, sagt man ja so schön. Schön wäre es tatsächlich, wenn wir 2021 alle mehr Glück hätten. Primär in Sachen Corona. Mögen uns die Impfungen retten und den Weg zurück in die Normalität ebnen. Wissen Sie noch wie das war im ÖV und.. weiterlesen
Wer will mich?
Leyla kommt von einem Bauernhof mit verwilderten Büsis. Sie sind ohne menschliche Zuwendung aufgewachsen und noch scheu. Leyla ist im Mai 2020 geboren, braucht ein ruhiges Zuhause bei geduldigen Menschen, ohne Kinder. Ein Haus mit... weiterlesen
TV: «Aufbruch zum Mond» Im Film von Regisseur Damien Chazelle ist in erster Linie eine Biografie des ersten Menschen auf dem Mond, dem US-Amerikaner Neil Armstrong. Dieser wird gespielt von Holly- woodstar Ryan Gosling, der gekonnt die beiden Seiten... weiterlesen
An der Fraktionssitzung vom letzten Montag hat sich die FDP/CVP/EVP Fraktion des Kreuzlinger Gemeinderates eingehend mit der gestarteten Initiative gegen das geplante Stadthaus befasst. Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 8. September 2016 mit einem deutlichen Mehr von 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen für die Planung eines Stadthauses auf dem Bärenplatz ausgesprochen. Mit einem knappen Mehr hat das Kreuzlinger Stimmvolk dem Kredit über 47 Mio. für den Bau des neuen Stadthauses mit Tiefgarage und einer Festwiese zugestimmt. Diesen Entscheid -auch wenn er knapp war - gilt es nach Meinung der Fraktion zu respektieren. Immer wieder wird von den Initianten vorgeworfen, dass die Stadtbehörde massiv gegen die Bauvorschriften verstossen hat. Wie man bei Schulbauten (PH) oder beim Alterszentrum eins zu eins erkennen kann, sind in der Vergangenheit bereits längere Bauten mittels entsprechenden Ausnahmebewilligungen realisiert worden, was sinnvoll und zweckdienlich ist. Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die zuständige Bewilligungsinstanz gemäss PBG Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen, insbesondere bei ausserordentlichen Verhältnissen, wenn eine unzumutbare Härte, eine unverhältnismässige Erschwernis oder ein sinnwidriges Ergebnis entstünde oder wenn durch die Abweichung eine bessere Lösung im Sinne der Raumplanung erreicht werden kann. Die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen gelten grundsätzlich für alle Projekte, auch für öffentliche Bauvorhaben. Die Gemeinwesen haben keinen Anspruch auf Sonderbehandlung; selbstverständlich ist aber, dass öffentliche Interessen in der Regel stärker gewichtet werden als Privatinteressen. Solche ausserordentlichen Verhältnisse sind vorliegend gegeben: Die der ZoeBA zugewiesenen Bauparzellen Nr. 1591 und Nr. 3040 befinden sich an einer für eine Bebauung äusserst sensiblen und anspruchsvollen Lage. Sie grenzen im Nordwesten an den auch aus Sicht der Denkmalpflege wichtigen Dreispitzpark und im Südosten an die Klosterkirche St. Ulrich, welche im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Objekt von nationaler Bedeutung aufgeführt ist. Aus städtebaulicher und raumplanerischer Sicht ist deshalb eine Aufwertung der Festwiese mit nur teilweiser Bebauung gefordert. Eine Bebauung, die alle diese wichtigen Interessen berücksichtigt, ist unter Einhaltung der für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen geltenden Regelbauweise nicht möglich. Müsste diese eingehalten werden, entstünde ein sinnwidriges und unbilliges Ergebnis. Die Ausführungen der Initianten zum verdichteten Bauen, dass es aufgrund dieses raumplanerischen Grundsatzes angezeigt sei, das Stadthaus an anderer Stelle, insbesondere an der Marktstrasse, zu realisieren, sind nicht nachvollziehbar. Die Initianten übersehen, dass es mit dem vorliegend zu beurteilenden Projekt eben gerade gelingt, an der heiklen und anspruchsvollen Lage auf der Festwiese eine Bebauung zu realisieren, die den besonderen Ansprüchen Rechnung trägt und dennoch eine angemessene Nutzung dieser Bauparzelle ermöglicht. Die von den Initianten erwähnten Liegenschaften an der Haupt- und Markstrasse können auch ohne den Bau eines Stadthauses verdichtet bebaut werden. Die Errichtung des Stadthauses auf der Festwiese erlaubt insgesamt eine dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden entsprechende Nutzung. Hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Gebäudelänge bringen die Initianten vor, dass überhaupt keine Notwendigkeit für eine 111.3 m lange Baute bestehe. Dies trifft nicht zu. Die betrieblichen Anforderungen an ein Stadthaus verlangen, dass alle Abteilungen in einem Gebäude zusammengefasst sind. Mit einem durchgehenden Gebäude wird ein aus städtebaulicher Sicht erwünschter klarer und markanter Abschluss des neuen Freiraums zur nördlichen Bebauung der Festwiese erreicht. Dank der grossen Gebäudelänge, kann zudem die Höhe im westlichen Gebäudeteil deutlich reduziert werden. Auch wird mit dem langen Gebäude eine auf das Denkmal, die Kirche St. Ulrich, sorgfältig abgestimmte Dichte der Bebauung erreicht. Trotzdem behält die Klosteranlage mit ihrem historischen Ensemble aus ebenfalls sehr langen Gebäuden die ihr gebührende Dominanz.
Die Fraktion FDP-CVP-EVP empfiehlt der Kreuzlinger Bevölkerung am demokratisch gefassten Entscheid für den Stadthaus-Neubau festzuhalten und der Anti-Stadthaus-Initiative eine Abfuhr zu erteilen.
FDP-CVP-EVP-Fraktion
FDP-CVP-EVP plädieren für längere Bauten, als es das Baureglement zulässt! Sie definieren sogar, dass auch "in heiklen und anspruchsvollen Lagen" so verfahren werden darf. Dass innerstädtisch noch bestehende Freiflächen nicht mehr überbaut werden sollten, geht an den drei Fraktionen vorbei. Ihre Ensemble-Bildungsversuche (zusammen mit der Klosterkirche als Stadtmerkmal!) wird so zur Posse!
Bruno Neidhart antwortenAn der Fraktionssitzung vom letzten Montag hat sich die FDP/CVP/EVP Fraktion des Kreuzlinger Gemeinderates eingehend mit der gestarteten Initiative gegen das geplante Stadthaus befasst. Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 8. September 2016 mit einem deutlichen Mehr von 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen für die Planung eines Stadthauses auf dem Bärenplatz ausgesprochen. Mit einem knappen Mehr hat das Kreuzlinger Stimmvolk dem Kredit über 47 Mio. für den Bau des neuen Stadthauses mit Tiefgarage und einer Festwiese zugestimmt. Diesen Entscheid -auch wenn er knapp war - gilt es nach Meinung der Fraktion zu respektieren. Immer wieder wird von den Initianten vorgeworfen, dass die Stadtbehörde massiv gegen die Bauvorschriften verstossen hat. Wie man bei Schulbauten (PH) oder beim Alterszentrum eins zu eins erkennen kann, sind in der Vergangenheit bereits längere Bauten mittels entsprechenden Ausnahmebewilligungen realisiert worden, was sinnvoll und zweckdienlich ist. Sofern keine öffentlichen Interessen verletzt werden, kann die zuständige Bewilligungsinstanz gemäss PBG Ausnahmen von kommunalen Vorschriften oder Plänen bewilligen, insbesondere bei ausserordentlichen Verhältnissen, wenn eine unzumutbare Härte, eine unverhältnismässige Erschwernis oder ein sinnwidriges Ergebnis entstünde oder wenn durch die Abweichung eine bessere Lösung im Sinne der Raumplanung erreicht werden kann. Die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen gelten grundsätzlich für alle Projekte, auch für öffentliche Bauvorhaben. Die Gemeinwesen haben keinen Anspruch auf Sonderbehandlung; selbstverständlich ist aber, dass öffentliche Interessen in der Regel stärker gewichtet werden als Privatinteressen. Solche ausserordentlichen Verhältnisse sind vorliegend gegeben: Die der ZoeBA zugewiesenen Bauparzellen Nr. 1591 und Nr. 3040 befinden sich an einer für eine Bebauung äusserst sensiblen und anspruchsvollen Lage. Sie grenzen im Nordwesten an den auch aus Sicht der Denkmalpflege wichtigen Dreispitzpark und im Südosten an die Klosterkirche St. Ulrich, welche im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Objekt von nationaler Bedeutung aufgeführt ist. Aus städtebaulicher und raumplanerischer Sicht ist deshalb eine Aufwertung der Festwiese mit nur teilweiser Bebauung gefordert. Eine Bebauung, die alle diese wichtigen Interessen berücksichtigt, ist unter Einhaltung der für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen geltenden Regelbauweise nicht möglich. Müsste diese eingehalten werden, entstünde ein sinnwidriges und unbilliges Ergebnis. Die Ausführungen der Initianten zum verdichteten Bauen, dass es aufgrund dieses raumplanerischen Grundsatzes angezeigt sei, das Stadthaus an anderer Stelle, insbesondere an der Marktstrasse, zu realisieren, sind nicht nachvollziehbar. Die Initianten übersehen, dass es mit dem vorliegend zu beurteilenden Projekt eben gerade gelingt, an der heiklen und anspruchsvollen Lage auf der Festwiese eine Bebauung zu realisieren, die den besonderen Ansprüchen Rechnung trägt und dennoch eine angemessene Nutzung dieser Bauparzelle ermöglicht. Die von den Initianten erwähnten Liegenschaften an der Haupt- und Markstrasse können auch ohne den Bau eines Stadthauses verdichtet bebaut werden. Die Errichtung des Stadthauses auf der Festwiese erlaubt insgesamt eine dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden entsprechende Nutzung. Hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Gebäudelänge bringen die Initianten vor, dass überhaupt keine Notwendigkeit für eine 111.3 m lange Baute bestehe. Dies trifft nicht zu. Die betrieblichen Anforderungen an ein Stadthaus verlangen, dass alle Abteilungen in einem Gebäude zusammengefasst sind. Mit einem durchgehenden Gebäude wird ein aus städtebaulicher Sicht erwünschter klarer und markanter Abschluss des neuen Freiraums zur nördlichen Bebauung der Festwiese erreicht. Dank der grossen Gebäudelänge, kann zudem die Höhe im westlichen Gebäudeteil deutlich reduziert werden. Auch wird mit dem langen Gebäude eine auf das Denkmal, die Kirche St. Ulrich, sorgfältig abgestimmte Dichte der Bebauung erreicht. Trotzdem behält die Klosteranlage mit ihrem historischen Ensemble aus ebenfalls sehr langen Gebäuden die ihr gebührende Dominanz.
Die Fraktion FDP-CVP-EVP empfiehlt der Kreuzlinger Bevölkerung am demokratisch gefassten Entscheid für den Stadthaus-Neubau festzuhalten und der Anti-Stadthaus-Initiative eine Abfuhr zu erteilen.
FDP-CVP-EVP-Fraktion
FDP-CVP-EVP plädieren für längere Bauten, als es das Baureglement zulässt! Sie definieren sogar, dass auch "in heiklen und anspruchsvollen Lagen" so verfahren werden darf. Dass innerstädtisch noch bestehende Freiflächen nicht mehr überbaut werden sollten, geht an den drei Fraktionen vorbei. Ihre Ensemble-Bildungsversuche (zusammen mit der Klosterkirche als Stadtmerkmal!) wird so zur Posse!
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