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Sonntag, 14. August 2022
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Frage: Vor zwei Jahren haben wir eine neue Eigentumswohnung bezogen. Der Ersteller des Mehrfamilienhauses, ein Generalunternehmer, hatte damals bereits einen Verwalter engagiert und mit ihm einen... weiterlesen
Die Aufregung kannte keine Grenzen. Die Schweizer Medien schnappten förmlich nach Luft vor Empörung, Entsetzen und Ekel. Die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens titelt Ende Juni: «USA: Oberstes Gericht hebt Recht auf Schwangerschaftsabbruch... weiterlesen
Ein guter Freund von mir ist Türke. Der Türke spricht fliessend serbisch. Er kann so gut serbisch, weil er eine Faszination für die serbische Kultur hat. Am zweiten Geburtstag meines Sohnes hat besagter Türke inmitten Serben serbischen.. weiterlesen
Fünf Katzenkinder von einem verwilderten Büsi, das ihre Katzenkinder an der Hauptstrasse in Bussnang in einer Scheune ca. im Mai geboren hat. Sie sind noch etwas zurückhaltend, daher suchen wir ein Lebensplätzli bei ruhigen Menschen mit ganz... weiterlesen
NETFLIX:«Die längste Nacht» Ein brutaler Serienmörder wird geschnappt und vorübergehend in einer psychiatrischen Haftanstalt untergebracht. Plötzlich tauchen bewaffnete Einsatzkräfte auf, die den Bösewicht aus seiner Zelle entführen wollen.... weiterlesen
Wegen Dürre dürfen Bauern ab Freitag nur eingeschränkt auf Wasser zugreifen. Bild: Archiv
Seit Beginn des Jahres hat es zu wenig geregnet und in den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Frauenfeld Die Niederschläge im Monat Juni konnten das Niederschlagsdefizit seit Jahresbeginn nicht kompensieren. Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um ein Drittel unter der Norm. Entsprechend wenig Wasser führen die Thurgauer Fliessgewässer. Die Hitzewellen im Juni und Juli sowie das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen haben das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 80 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Q347-Bestimmung). Alle elf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten den Grenzwert.
Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.
Die Wetterprognose geht bis Ende Juli / Anfangs August von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus. Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.
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Wegen Dürre dürfen Bauern ab Freitag nur eingeschränkt auf Wasser zugreifen. Bild: Archiv
Seit Beginn des Jahres hat es zu wenig geregnet und in den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Frauenfeld Die Niederschläge im Monat Juni konnten das Niederschlagsdefizit seit Jahresbeginn nicht kompensieren. Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um ein Drittel unter der Norm. Entsprechend wenig Wasser führen die Thurgauer Fliessgewässer. Die Hitzewellen im Juni und Juli sowie das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen haben das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft. Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 80 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände. Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Q347-Bestimmung). Alle elf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten den Grenzwert.
Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle. Das Verbot tritt ab Freitag, 22. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), Hüttwilersee und der Rhein. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden.
Die Wetterprognose geht bis Ende Juli / Anfangs August von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus. Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig. Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.
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