Pascal Horni und Andreas Bergmann von der ZHAW, Serge Gaillard, ehemaliger Direktor der eidgenössischen Finanzverwaltung, und Regierungspräsident Dominik Diezi.⋌ zVg
25.02.2026 00:00
Aufgaben- und Verzichtsplanung geht in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den externen Schlussbericht der ZHAW und der publicXdata AG zur Aufgaben- und Verzichtsplanung 2025–2027 zur Kenntnis genommen und ohne Änderungen vorzunehmen in eine interne und externe Vernehmlassung gegeben. Danach wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Thurgau Im April 2025 hat der Regierungsrat aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons und des von den Mitgliedern des Grossen Rates im Rahmen der Budgetdebatte geforderten Sparauftrags beschlossen, eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP 2025–2027) einzuleiten. Das Ziel der AVP 2025–2027 ist es, sämtliche Aufgaben und Leistungen der kantonalen Verwaltung kritisch zu prüfen und mit anderen Kantonen zu vergleichen, um ab dem Jahr 2028 gesamthaft 80 Millionen Franken in der Erfolgs- und Finanzierungsrechnung wiederkehrend einzusparen.
Um eine externe Sicht inklusive eines Benchmarkings zu erhalten, hat der Regierungsrat das Mandat für die externe Beratung an das Institut für Verwaltungs-Management ZHAW mit Sitz in Winterthur und die publicXdata AG mit Sitz in Solothurn vergeben, der Grosse Rat hatte dafür einen Nachtragskredit bewilligt. In den vergangenen Monaten hat die externe Arbeitsgruppe unter der Leitung von Andreas Bergmann und Serge Gaillard Gespräche in der kantonalen Verwaltung geführt sowie Zahlen analysiert und verglichen.
Nun liegt der externe Schlussbericht vor, die Autoren haben ihn heute Freitag der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Regierungsrat hat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und entschieden, ihn ohne Änderungen vorzunehmen in eine dreimonatige interne und externe Vernehmlassung zu geben. Der Regierungsrat hat inhaltlich also noch nicht Stellung bezogen und keine Entscheide gefällt.
Nach der Vernehmlassung wird er die Rückmeldungen auswerten und das weitere Vorgehen festlegen. Dazu gehören die Erarbeitung des Budgets 2027, allfällige Verordnungsanpassungen, die in der Kompetenz des Regierungsrates liegen, oder die Ausarbeitung einer Botschaft an den Grossen Rat als Gesamtpaket. Sämtliche Unterlagen finden sich unter Kanton Thurgau| E-Mitwirkung.
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