Der Weg zum Schweizer Pass ist für den Preisüberwacher in Kreuzlingen zu teuer. Stock Adobe
27.06.2024 05:00
«Der Pass ist zu teuer»
Gemeinderat diskutiert über Totalrevision des Gebührenreglements -Preisüberwacher mahnt Einbürgerungstaxen
Seit langem hat der Stadtrat die Totalrevision des Gebührenreglements in der Schublade, nun bringt er die Botschaft in den Gemeinderat. Verschoben wurde das Traktandum wegen der Corona-Pandemie.
Kreuzlingen Die Revisionsstelle BDO AG hielt im Erläuterungsbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 fest, dass der Gebührentarif zum Gebührenreglement der Stadt Kreuzlingen Angaben enthält, die für das Einwohneramt relevant sind. Die darin aufgeführten Ansätze sind teilweise nicht mehr aktuell, und das Dokument sollte aktualisiert werden». Der Stadtrat legt dem Gemeinderat am 4. Juli die Totalrevision des Gebührenreglements inklusive Gebührentarif sowie Aufhebung Gebührenreglement für den Gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen vor.
Coronabedingt verschoben
«Die Bearbeitung des Gebührenreglements wollten wir ursprünglich gleich nach dem Erläuterungsbericht 2020 in Angriff nehmen, doch da während der Corona-Pandemie grosse Unsicherheiten, auch wirtschaftlicher Natur, bestanden, entschied der Stadtrat, das Gebührenreglement erst nach dieser Phase anzugehen», begründete Stadtpräsident Thomas Niederberger die Vorgehensweise. Der Erläuterungsbericht habe zwar nur auf Mängel im Bereich der Einwohnerkontrolle hingewiesen, jedoch sei das gesamte Gebührenreglement inklusive Gebührentarif einer Prüfung unterzogen worden. «Ein Vergleich unter den Thurgauer Städten zeigt zudem, dass alle im ähnlichen Rahmen liegen». Das Gebührenreglement regelt «was nicht in den speziellen Reglementen geregelt ist», so der Stadtpräsident. Auch deshalb könne das Gebührenreglement für den gesetzlichen Betreuungsdienst der Stadt Kreuzlingen aufgehoben werden. Im Dezember 2023 wurde das Gebührenreglement und der überarbeitete Gebührentarif dem Preisüberwacher zur Stellungnahme eingereicht. Am 18. Januar kam die Rückmeldung von Preisüberwacher Stefan Meierhans mit Anmerkungen zu zwei Themenbereichen.
Hundesteuer: Wenig Spielraum
Bei der Hundesteuer werde darauf hingewiesen, dass «sich die Steuer im Vergleich zu anderen Städten auf tiefen Niveau bewegt», wie es in der Botschaft heisst. Die Kosten würden im Thurgau im Gesetz über das Halten von Hunden geregelt, entgegnet Thomas Niederberger. Die Hundesteuer für einen Hund betrage 80 Franken, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 130 Franken. Die Gemeinde könne einen Zuschlag von maximal 25 Prozent verlangen, somit werde die Gebühr für den ersten Hund von 100 Franken bereits ausgeschöpft. Einzig bei weiteren Hunden könnten die Gebühren erhöht werden.
«Die gewichtigste Rückmeldung des Preisüberwachers betrifft hingegen die Einbürgerungsgebühren, die als zu hoch eingestuft werden», so die Botschaft. Der Preisüberwacher bezweifle, dass die Gebühren der Stadt Kreuzlingen für die Einbürgerung von ausländischen Personen höchstens kostendeckend seien. Vor diesem Hintergrund werde empfohlen, die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern «substanziell zu senken und die Möglichkeit der Erhöhung im Einzelfall zu streichen». Die Einbürgerungskommission habe diesen Umstand an der Sitzung vom 11. März diskutiert und entschieden, die Gebühren zu überprüfen. «Damit sich die Botschaft nicht verzögert, erfolgt eine allfällige Überarbeitung der Einbürgerungsgebühren zu einem späteren Zeitpunkt», heisst es in der Botschaft.
Von Kurt Peter