Die Liegenschaft Frohheim wird als Aussenwohngruppe für Familien genutzt. Bild: zVg
16.04.2026 11:08
Einigungslösung in Berg erzielt
Die Politische Gemeinde Berg und die Peregrina-Stiftung haben sich darauf geeinigt, dass die Liegenschaft Frohheim in Berg als Aussenwohngruppe für Familien genutzt werden kann. Die Maximalbelegung wurde auf 20 Personen festgelegt.
Berg Am 19. Februar 2026 hatte die Politische Gemeinde Berg der Peregrina-Stiftung die Einquartierung von Asylsuchenden in der Liegenschaft Frohheim untersagt und die Stiftung aufgefordert, ein Baugesuch einzureichen. Gegen diesen Entscheid reichte die Stiftung beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Rekurs ein.
Unter der Vermittlung von Regierungspräsident Dominik Diezi konnte nun eine Einigungslösung zwischen den beiden Parteien erzielt werden. Die Liegenschaft Frohheim wird nur als Aussenwohngruppe für Familien genutzt. Die Maximalbelegung wurde auf 20 Personen festgelegt. Für die derzeitige Nutzung mit zwei Familien (zehn Personen) besteht keine Baubewilligungspflicht. Das ausgesprochene Nutzungsverbot wird aufgehoben. Zur Sicherstellung des Brandschutzes reichen der Eigentümer der Liegenschaft und die Peregrina-Stiftung bei der Politischen Gemeinde ein Brandschutzkonzept ein.
Die Peregrina-Stiftung erklärt sich dafür unpräjudiziell bereit, ein Baugesuch einzureichen, wenn noch mehr Familien einquartiert werden sollen, insbesondere zwecks Prüfung des Brandschutzes und allfälliger notwendiger baulicher Massnahmen. Beide Seiten gehen nach aktuellem Stand davon aus, dass auch eine solche erweiterte Nutzung voraussichtlich bewilligungsfähig wäre.
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