11.07.2024 11:07
Noch lange kein Ende in Sicht
Heinz Geiges wirft der Gemeinde Warth-Weiningen vor, Falschaussagen getätigt zu haben
Der Streit um die Kiesgrube und die Einstufung als belasteter Standort geht weiter. Nach unserem Artikel in der Ausgabe vom 20. Juni wirft Heinz Geiges der Gemeinde Warth-Weiningen Falschaussagen vor und möchte diese widerlegen.
Warth-Weiningen In der Stellungnahme der Gemeinde Warth-Weiningen zum Streitthema Kiesgrube warf diese Heinz Geiges Falschaussagen vor. Doch der möchte das nicht auf sich sitzen lassen und meint: «Anhand von Akten kann ich die Ausführungen der Gemeinde als inkorrekt widerlegen.» Auch habe das Amt für Umwelt (AfU) nichts widerlegt. «Das AfU hat ausgeführt, dass die Gemeinde ein Bauwerk erstellt hat und somit die in Kiesgruben anzuwendende Verordnung für die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) nicht angewendet werden muss.» Mit gesundem Menschenverstand werde dieses potemkinsche Dorf, die Vorspiegelung falscher Tatsachen, sofort entlarvt. «Was bei allen anderen Kiesgruben zwingend anzuwenden ist, soll bei der Kiesgrube, die sich auf Parzelle 65 und 66 befindet, plötzlich keine Geltung mehr haben», betont Geiges. Die Nichtbeachtung der Umweltgesetzgebung habe einzig den Zweck, die Umweltgefährdung und -verschmutzung, die behördlich angeordnet wurde, zu vertuschen.
Umwelt auf Dauer gefährdet
Es sei unbestreitbar und wissenschaftlich belegt, dass Chrom VI hoch wasserlöslich sei und somit im Wasser aufgelöst und ausgewaschen werde. «Bei jedem Niederschlag besteht somit die latente Gefahr, dass wieder Chrom VI in die Umgebung ausgewaschen wird und die Umwelt gefährdet. Das sind Fakten, vor denen man nicht die Augen verschliessen darf», ist sich Geiges sicher.
Die Aussage, die Einwendungen seien durch das Verwaltungs- und Bundesgericht in zwei abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren als unzutreffend eingestuft, sei offensichtlich falsch. «Das muss auch der Gemeinde bewusst sein. Dies lässt einzig den Schluss zu, dass die Gemeinde offensichtlich gewillt ist, die eigenen Verfehlungen mit irreführenden Aussagen an die Bevölkerung zu vertuschen.» Die Gerichte hätten die Umweltthematik gar nicht behandelt, weil diese nicht Verfahrensgegenstand gewesen seien. «Ich lade jede Interessierte und jeden Interessierten ein, sich per Mail hbgeigeskoenig@westnet.com.au bei mir zu melden und Einsicht in die Entscheide zu erhalten.» Die Frage der Umweltgefährdung sei aktuell in einem anderen Verfahren pendent (Geschäfts-Nr. 0654/2023/ DBU). «Das DBU wird diesbezüglich erst noch entscheiden müssen, wobei von unserer Seite eine unabhängige Begutachtung verlangt wird, was von der Gemeinde und den übrigen Behörden (namentlich das AfU) erbittert bekämpft wird», sagt Geiges. Dies sei bei sachlicher Betrachtung vollkommen unverständlich. Die Gerichte hätten nichts als unzutreffend beurteilt, wie die Gemeinde behauptet. Die Gerichte hätten diesen Sachverhalt noch gar nicht geprüft. «Es ist befremdlich, dass die Gemeinde das pendente Verfahren, bei dem es genau um die Frage der Umweltgefährdung geht, einfach verschweigt und stattdessen aus Entscheiden zitiert, die nichts mit dieser Frage zu tun haben.»
Deponieberg über 10 Jahre stabil
Des Weiteren schrieb die Gemeinde, der Deponieberg weise eine ungenügende Böschungsstabilität auf. Die Brüschweiler Geotechnik AG schrieb in ihrem Bericht: «Über eine Zeitdauer von über zehn Jahren hat der Depotberg mit einer steileren Böschungsneigung als 2:3 vorgelegen und hatte keine Rutsch-, beziehungsweise Geländebruchbewegungen gezeigt.» Von ungenügender Böschungsstabilität könne keine Rede sein. «Der für die Ersatzvornahme beauftragte Ingenieur hat mehrfach gegen die Regel der Baukunde verstossen», ist sich Geiges sicher. Zudem habe Roland Geiges bis zur Ersatzvornahme 18'000 von 30'000 m3 Material abgetragen. Dennoch wurde die Ersatzvornahme um 13'750 m3 erweitert und insgesamt über 31'000 m3 Material abgetragen. «Aktenkundig wurde der Deponiehügel zuerst von 2:3 auf 1:2 abgeflacht und auf der Seite Südwest abgetragen, bevor irgendwelche Stabilitätsrechnungen durchgeführt wurden. Vorliegend wurde zuerst die Kubatur berechnet und anschliessend wurden die Stabilitätsrechnungen angepasst, damit diese 31'000 m3 gerechtfertigt werden konnten», betont Geiges.
In den Bericht der Friedlipartner AG wurde laut Geiges, entgegen der Aussagen der Gemeinde, keine Einsicht gewährt. In einem Schreiben der Gemeinde vom 27. April 2022 wurde festgehalten: «Der Entwurf eines Kurzberichts der Friedlipartner AG stellt eine interne, nicht edierbare Unterlage der Friedlipartner AG dar.» Dieser Bericht wurde, trotz mehrmaliger Aufforderung, nie zur Sichtung vorgelegt. «Stattdessen hat die Gemeinde der Friedlipartner AG einen neuen Auftrag erteilt und die Friedlipartner AG hat eine Zusammenstellung der Messresultate ohne Beurteilung der Schadstoffbelastung erstellt.» Die Messungen hätten ergeben, dass die VVEA für die Auffüllung einer Materialentnahmestelle bei weitem nicht eingehalten sei und ein überwachungsbedürftiger belasteter Standort geschaffen wurde. «Die Gemeinde tätigt regelmässig Aussagen, die nicht stimmen. Aufgrund der Stellungnahme im letzten Zeitungsartikel überlege ich, Strafanzeige gegen die Gemeinde zu stellen», so Heinz Geiges.
Von Nico Wrzeszcz