Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Gescheitertes Konkubinat: Kann ich den Mietvertrag allein kündigen?
Frage: Meine Partnerin und ich haben vor vier Jahren eine relativ teure Mietwohnung bezogen. Den Vertrag haben wir beide unterschrieben. Nachdem unsere Tochter geboren wurde, begann es in der Beziehung zu kriseln. Inzwischen bin ich aus der Wohnung ausgezogen und habe den Vermieter gebeten, den Mietvertrag auf meine ehemalige Partnerin allein umzuschreiben. Leider will er mich jedoch nicht aus dem Vertrag entlassen. Er fürchtet wohl nicht ganz zu Unrecht, dass sie den Mietzins allein nicht tragen könnte (ich verdiene deutlich mehr als sie). Meine Ex-Partnerin wiederum besteht hartnäckig darauf, mit dem Kind in der Wohnung zu bleiben. Was kann ich tun, um diese verworrene Situation zu lösen?
Antwort: Es ist leider ziemlich schwierig, aus einem solchen Vertrag herauszukommen. Allein können Sie ihn jedenfalls nicht kündigen, denn eine Kündigung muss zwingend von allen Mietern ausgehen, die den Vertrag unterschrieben haben. Solange einer sich weigert, bleibt auch der andere gebunden und haftet weiterhin solidarisch für den Mietzins – auch wenn er wie Sie längst aus der Wohnung ausgezogen ist.
Eine Möglichkeit wäre, dass Sie versuchen, den Vermieter dazu zu bewegen, den Vertrag seinerseits zu kündigen. Dazu ist er aber in keiner Weise verpflichtet. Lehnt er Ihr Ansinnen ab, bleibt noch ein letzter Ausweg aus dieser Vertragsblockade: Mehrere Mieter zusammen – also ein Konkubinat oder eine Wohngemeinschaft – bilden nämlich rechtlich gesehen eine sogenannte einfache Gesellschaft. Diese hat den Zweck des Zusammenwohnens. Entfällt der Zweck, wird die einfache Gesellschaft von Gesetzes wegen aufgelöst. Als Folge dieser Liquidation kann jeder Konkubinatspartner verlangen, dass die gemeinsam unterschriebenen Verträge aufgelöst werden.
Nötigenfalls müssten Sie dafür vor Gericht gehen. Das wäre aufwändig und mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden, auch für Ihre Ex-Partnerin. Deshalb wäre es sicher besser, nochmals mit ihr zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
Tel. 043 535 00 00
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