Die Bergstrasse bekommt Tempo 30. Angelina Rabener
18.05.2023 00:00
Temporeduktion auf der Bergstrasse
Tempo 30 auf Kantonsstrassen, wo aus Lärmschutzgründen notwendig
Um die Bevölkerung entlang von stark belasteten Kantonsstrassen vor übermässigem Strassenlärm zu schützen, führt der Kanton auf sechs Abschnitten Tempo 30 ein. Festgelegt wurden die Strecken nach einer Analyse sämtlicher stark belasteter Kantonsstrassen. In Kreuzlingen gilt die Temporeduktion auf der Bergstrasse.
Kreuzlingen Die sechs für Tempo 30 festgelegten Kantonsstrassen-Abschnitte haben etwas gemeinsam: Lärmschutzmassnahmen sind notwendig. Deshalb plant das kantonale Tiefbauamt im Sinne der neuen Lärm- und Ruheschutzstrategie, auf den betroffenen Strecken Tempo 30 einzuführen. Mit einer Umsetzung ist frühestens Ende 2023 zu rechnen – vorausgesetzt, es werden keine Rechtsmittel ergriffen. In Kreuzlingen ist Tempo 30 auf der Bergstrasse vorgesehen.
«Von Seiten der Stadt begrüssen wir die Erarbeitung der neuen Lärm- und Ruheschutzstrategie des Kantons», sagt der zuständige Stadtrat Ernst Zülle. Mit den lärmarmen Belägen der neusten Generation, wie zum Beispiel an der Egelsee- oder Remisbergstrasse, habe die Stadt sehr gute Erfahrungen gemacht. «Trotzdem begrüssen wir es, dass neben dem Einbau von lärmarmen Belägen, die Möglichkeit besteht, Tempo-30 aufgrund übermässiger Lärmbelastung einzuführen».Obwohl die Einführung von Tempo-30 auf verkehrsorientieren Strassen einigen ein Dorn im Auge sein werde, sei der Stadtrat der Auffassung, dass dies ein richtiger Entscheid sei und keine Verschlechterung der Verkehrssituation mit sich bringe. «Einerseits ist auf der Bergstrasse für Lastwagen eine Tempo-30-Beschränkung vorhanden und andererseits sind wir der Auffassung, dass neben dem Lärmschutz die Verkehrssicherheit auf diesem Abschnitt verbessert wird», erklärt er.
Neue Strategie
«Wir haben alle stark von Lärm belasteten Kantonsstrassen überprüft und gehen unter der aktuellen Rechtslage soweit, wie wir müssen, aber auch dürfen», sagte Regierungsrat Dominik Diezi an der Medienkonferenz. Die umfangreiche Analyse habe gezeigt, dass der Lärmschutz in den meisten Fällen mit einem hochwirksamen lärmarmen Belag gewährleistet werden könne.
Rechtliche Grundlagen für Tempo 30 sind das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutz-Verordnung des Bundes. Sie verpflichtet die Kantone zu Lärmsanierungen an Kantonsstrassen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Das kantonale Tiefbauamt verfügt seit 2022 über eine neue Lärm- und Ruheschutzstrategie. Die Strategie legt fest, dass bei allen Strassenbau- und Unterhaltsprojekten in erster Priorität Lärmschutzmassnahmen an der Quelle geprüft werden. Dazu gehören lärmarme Beläge, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und verkehrslenkende Massnahmen. «So steigern wir die Lebens- und Aufenthaltsqualität entlang der Strassen deutlich», sagt Kantonsingenieur Andy Heller.
red/kp