Nicola Maimone
heisst der neue Leiter Liegenschaften der Schule Kreuzlingen.
Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Sollen wir die angebliche Schuld begleichen?
Frage: Meine Mutter lebt seit kurzem im Pflegeheim. Ihr langjähriger Lebenspartner verlangt nun von ihr die Rückzahlung eines angeblichen Darlehens von 40000 Franken. Es besteht keine schriftliche Abmachung zwischen meiner Mutter und ihrem Partner, und ich kann von ihr nicht eruieren, ob sie ein solches Darlehen erhalten hat, wann es war und wofür. Eigentlich bin ich der Meinung, dass meine Mutter nichts zahlen müsste, aber der psychologische Druck seitens des Partners ist gross. Deshalb trage ich mich mit dem Gedanken, die Angelegenheit mit einer Zahlung vom Konto meiner Mutter (ich habe eine Volllmacht) aus der Welt zu schaffen. Könnte das negative Folgen haben, falls meine Mutter einmal Ergänzungsleistungen benötigen sollte?
Antwort: Ja. Da der Lebenspartner Ihrer Mutter seine Forderung offenbar nicht belegen kann, besteht das Risiko, dass eine Zahlung an ihn bei einer späteren Berechnung der Ergänzungsleistungen als Schenkung betrachtet würde. Die 40000 Franken würden dann zum tatsächlich vorhandenen Vermögen hinzugezählt, als ob sie noch vorhanden wären. Mit der Folge, dass Ihre Mutter weniger Ergänzungsleistungen erhielte. Allerdings würde sich der aufgerechnete Betrag ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung jährlich um 10000 Franken reduzieren. Nach Ablauf von fünf Jahren würde die freiwillige Zahlung somit nicht mehr berücksichtigt.
Kann ich vom Geschäft einen neuen Fisch verlangen?
Frage: Kürzlich habe ich für 150 Franken ein kleines Aquarium gekauft mitsamt zwei Fischen. Leider war einer der Fische schon nach wenigen Tagen tot. Ich brachte ihn sofort zurück ins Geschäft, aber dort wollte man ihn nicht ersetzen, weil ich keine Wasserprobe mitgebracht hatte. Eine nachträgliche Probe war nicht möglich, weil ich das Aquariumwasser inzwischen gewechselt hatte. Muss ich mich damit abfinden, dass ich keinen neuen Fisch erhalte?
Antwort: Wahrscheinlich schon. Um Ansprüche zu stellen, müssten Sie beweisen können, dass der Fisch bereits beim Kauf krank war. Nur dann könnten Sie verlangen, dass er ersetzt wird oder Sie das Geld für den Fisch zurückerhalten. Eine einwandfreie Wasserprobe ist zwar noch kein Beweis dafür, dass der Fisch bereits beim Kauf an einer Krankheit litt, aber die Wahrscheinlichkeit ist dann sehr hoch. Offenbar hätte dies dem Geschäft genügt. Eventuell könnte auch ein Tierarzt herausfinden, woran der Fisch gestorben ist. Aber eine solche Untersuchung lohnt sich wegen der damit verbundenen Kosten nicht.
Thomas Müller Rechtsberatung
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