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Gemeinde: Stadt Kreuzlingen
Gesuchstellerin: Stadt Kreuzlingen
Gegenstand:Schiffsanlegestelle Kreuzlingen
Verfahren: Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen:
die hindernisfreie Erschliessung der Schiffsanlegestellen 1-3 mit höhenverstellbaren Rampen,
den Teilabbruch der Anlegestelle 1 sowie
die Anpassung der Prellanlagen bei den Anlegestellen 2 und 3.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 (BSG; SR 747.201) und das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 19.4. bis 21.5.2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen
Aussteckung: Auf eine Aussteckung wird aufgrund des laufenden Schifffahrtbetriebes verzichtet. Im Wartebereich wird mittels eines Situationsplanes und eines Kurzbeschriebs über das Projekt informiert.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
⋌ ⋌⋌⋌⋌Bern, 19. April 2024
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern
Baugesuche
Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche eingegangen:
2024-0067
Erdwärmesondenbohrungen,
Rebenstrasse 18
Schule Kreuzlingen, Pestalozzistrasse 15, 8280 Kreuzlingen
2024-0068
Umbau + Nutzungsänderung für Erweiterung Salon, Bachstrasse 22
Wolf Ines, Bachstrasse 18, 8280 Kreuzlingen
2024-0069
Erweiterung Dachunterstand,
Zeppelinstrasse 1a
Marcon Paolo + Francesca, Zeppelinstrasse 1a, 8280 Kreuzlingen
2024-0070
Dacheinschnitt für Balkon,
Rosgartenstrasse 35
Schmalz Heinz, Hafenstrasse 18, Postfach 2037, 8280 Kreuzlingen
2024-0071
Umbau und Sanierung Wohnhaus, Säntisstrasse 18
Häberlin Yves, Säntisstrasse 18, 8280 Kreuzlingen
2024-0072
Anbau Treppe Südfassade, Einbau Wohnung Dachgeschoss, Hafenstrasse 38 + 40
Epli-Niederastroth Harald + Niederastroth Helge, Hafenstrasse 38, 8280 Kreuzlingen
Niederastroth Josua + Hörnlimann Sandra, Hafenstrasse 40, 8280 Kreuzlingen
Die Pläne liegen vom 23. April bis 13. Mai 2024 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutz-würdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Baubewilligungen erteilt
Nutzungsänderung als Verkaufsladen mit Gastrobereich, Gartenwirtschaft (befristet für 5 Jahre), Hauptstrasse 60
Sanierung Gebäudehülle, Erdwärmesondenbohrungen, Rigistrasse 2, 4 + 4a
Erstellen Photovoltaikanlage, Hauptstrasse 48
Nutzungsänderung zur Lebensmittelproduktion (befristet auf 5 Jahre), Hafenstrasse 15a
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Altmetall-Abfuhr
Mittwoch, 24. April 2024
Donnerstag, 25. April 2024
Sämtliches Altmetall bis
Mittwoch, 24. April 2024, 7.00 Uhr
gut sichtbar an die Strasse stellen
kein Kunststoff, kein Elektroschrott, keine Weissblech-Büchsen
(Alu- und Blechdosen gehören in den Sammel-Container)
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN
Entsorgung 1. Mai 2024
Die Grüngutabfuhr vom
Mittwoch, 1. Mai 2024 (Ost)
wird auf Samstag, 4. Mai 2024
verschoben.
⋌BAUVERWALTUNG KREUZLINGEN